Kindergärten in Schleswig-Holstein

Übersicht der kreisfreien Städte und Landkreise im Bundesland Schleswig-Holstein.

Schleswig-Holstein ist das nördlichste Bundesland Deutschlands und beheimatet rund 2,8 Millionen Menschen. Wer hier aufwächst, ist nicht nur ein echtes Nordlicht, sondern hat selbstverständlich auch ein Recht darauf, den Kindergarten in Schleswig-Holstein zu besuchen. Dort geht es nicht nur um eine Betreuung der Kinder, während die Eltern beispielsweise arbeiten, sondern vielmehr um eine frühkindliche Förderung bis zum Schuleintritt. Als Stichtag gilt hier der 30. Juni. Da Bildung aber nicht erst mit der Einschulung beginnt, legt das Land Schleswig-Holstein besonderen Wert auf die Frühförderung. Im Fokus stehen dabei ganz klar die Kindergärten in Schleswig-Holstein, wobei auch Horte, Kinderkrippen und die Kindertagespflege hier vertreten sind.

Wie hoch sind die Kosten für einen Kindergartenplatz in Schleswig-Holstein?

Die Finanzierung der Kindergärten in Schleswig-Holstein erweist sich gegenwärtig als sehr komplex. Grundsätzlich müssen sich aber die Eltern an den Kosten beteiligen und somit einen Elternbeitrag zahlen. Dessen Höhe ergibt sich aus verschiedenen Faktoren, wie zum Beispiel dem Familieneinkommen, Alter des Kindes und den Betreuungszeiten. Mitunter können so ein paar Hundert Euro monatlich fällig werden.

Gibt es einen Zuschuss zum Kindergarten in Schleswig-Holstein?

Die Landesregierung in Schleswig-Holstein plant die Einführung eines Kita-Geldes und will zudem den Elternbeitrag deckeln. Gleichzeitig steigt zwar der Elternbeitrag, doch die Familien sollen durch die neuen Maßnahmen dennoch entlastet werden. Voraussetzung für den Zuschuss von bis zu 100 Euro soll sein, dass das Kind in Schleswig-Holstein gemeldet ist und einen öffentlich geförderten Kindergarten oder eine entsprechende Tagespflegeperson besucht.

Wie gestaltet sich der Anspruch auf einen Kindergartenplatz in Schleswig-Holstein?

Das Achte Buch des Sozialgesetzbuches sieht für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsanspruch und ab Vollendung des dritten Lebensjahres einen Kindergartenplatz vor. Um diesen Anspruch erfüllen zu können, verfügt das Land Schleswig-Holstein über mehr als 1.700 Kindertageseinrichtungen sowie mehr als 1.500 Tagespflegepersonen. Diverse Regelungen, wie zum Beispiel zum Betreuungsschlüssel, finden sich im Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen, kurz Kindertagesstättengesetz (KiTaG). Eltern sollten zudem beachten, dass die konkrete Kindertagesbetreuung auf kommunaler Ebene geregelt wird. Wenn es um einen Platz in einem Kindergarten in Schleswig-Holstein geht, ist das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe die richtige Anlaufstelle.

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