Für die Förderung der speziellen Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen (Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen) plant das Land Schleswig-Holstein im Interesse der Verwaltungsvereinfachung die Mittel zusammen mit der Betriebskostenförderung auszuzahlen.
Bisher ist das Verfahren jedoch noch nicht abschließend geklärt.
Ich empfehle Ihnen deshalb trotzdem einen Antrag zur Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen zu stellen. Bitte stellen Sie diesen Antrag mit dem im Downloadbereich zur Verfügung stehenden Vordruck bis spätestens zum 01.12.2010.
Sobald das neue Verfahren feststeht, werden Sie informiert. |